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Preisparität: Hood verklagt Amazon
08.11.2012 Die Hood Media GmbH, Betreiber des Online-Auktionshauses Hood , hat gegen die von Amazon Preisparitätsklausel Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Mit dieser Klausel verbietet Amazon Händlern Waren außerhalb seines Marketplaces günstiger anzubieten.
Die von Amazon geforderte Preisparität bezieht sich auf sämtliche nicht ans Ladengeschäft gebundenen Vertriebskanäle, d. h. den Verkauf über Kataloge, Internet, andere Verkaufsplattformen sowie den telefonischen Verkauf. Diese Forderung gilt auch für Angebote von mit dem jeweiligen Händler verbundenen Unternehmen. Hierdurch können Händler die geforderte Preisparität auch nicht durch etwaige Gründung einer Vertriebs-GmbH umgehen.
Bei einem Verstoß gegen die Preisparitätsklausel droht dem jeweiligen Händler der Ausschluss vom Amazon-Marketplace. Amazon verfolgt die Durchsetzung der Preisparitätsklausel offensichtlich neuerdings sehr strikt - dies belegt zumindest eine Vielzahl von Hinweisen seitens der Händler.
Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung Amazons entschieden sich Händler als Folge teilweise dazu, Mitbewerber von Amazon nicht mehr zu nutzen, selbst wenn die Nutzung dieser Marktplätze für die jeweiligen Händler von Vorteil wäre. Hierdurch haben Mitbewerber erhebliche Nachteile und können nicht mehr in den freien Wettbewerb mit Amazon treten.
"Die von Amazon vorgenommene Preisgestaltung über die sog. Preisparität widerspricht geltendem Kartellrecht und ist auch aus lauterkeitsrechtlicher Sicht unzulässig. Sie wirkt als Festsetzung eines Mindestpreises für alle anderen Vertriebskanäle im Internet und führt ein einheitliches Preisniveau im gesamten Online-Vertrieb herbei. Es kommt daher zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs", so Hood-Gründer Ryan Hood .
Aus Sicht der Hood Media GmbH hat Amazon darüber hinaus im relevanten Markt der Online-Marktplätze eine marktbeherrschende Stellung inne und missbraucht diese durch die Preisparitätsklausel. Daher sei in der Klausel auch ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und ein Verstoß gegen § 19 GWB.
Auch das Bundeskartellamt hat nunmehr Ermittlungen gegen Amazon aufgenommen.