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 (Bild: Edward Lich auf Pixabay)
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Abmahnungen

Abmahnungen: Wie man sein Geld vom Ido-Verband zurück bekommt

13.04.2023 - Der Ido ist vielen E-Retailern als "Abmahnverein" bekannt. Seit dem Jahr 2021 ist er aufgrund einer Rechtsänderungen wohl nicht mehr abmahnerisch tätig. Doch es gibt Altlasten - und eine Möglichkeit, sein Geld zurück zu bekommen.
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (Ido) hat laut seiner Vereinssatzung (§ 2 Abs. 2) als Zweck "die umfassende Förderung insbesondere der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler". Dazu zählte bisher auch das Versenden von Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen. Am 01.12.2021 ist allerdings eine Änderung des Wettbewerbsrechts (UWG) in Kraft getreten. Vereine und Verbände dürfen nur noch dann Abmahnungen aussprechen oder Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen, wenn sie beim

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