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 (Bild: photocase.com/LasseSiegmund)
Bild: photocase.com/LasseSiegmund

Jugendmedienschützer drohen mit Gesetz

05.08.2009 - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erhöht den Druck auf die Provider: Sie sollen unzulässige und jugendgefährdende Inhalte freiwillig sperren. Andernfalls drohen Zwangsmaßnahmen.
Anlässlich der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts für die Jahre 2007 und 2008 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser darauf hingewiesen, dass sie mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auch die Kompetenz für Sperrverfügungen übertragen bekam. Mit solchen Zugangssperren kann die KJM direkt beim Access-Provider "unzulässige und jugendgefährdende Inhalte" juristisch unterbinden, ohne erst den eigentlichen Inhalteanbieter abmahnen zu müssen. Bislang hat die Kommission auf den Erlass solcher Sperrverfügungen verzichtet.

Nach ergebnisarmen Gesprächsrunden mit den Branchenverbänden, aber ohne Teilnahme der Provider, rüstet die KJM nun auf: Ihr V

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