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EU segnet Datenschutz-Kompromiss ab
22.10.2013 Die erwartete Mehrheit für den Kompromissentwurf der neuen Datenschutz-Grundverordnung kam zustande. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments einigte sich am gestrigen Montagabend auf neue Vorschriften zum Datenschutz, die vor allem international tätige Internetunternehmen betreffen.
Der nun verabschiedete Entwurf stellt einen Kompromiss zwischen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission (iBusiness berichtete ) und zahlreichen Änderungsvorschlägen dar. Zum Beispiel das ursprünglich geplante, aber als nicht umsetzbar kritisierte, "Recht auf Vergessenwerden" weicht dem "Recht auf Löschung" der eigenen Daten. Die Geldbußen bei Verstößen durch Unternehmen wurden gegenüber der ersten Fassung angehoben: Von maximal einer Million Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes auf bis zu 100 Millionen Euro oder fünf Prozent des Jahresumsatzes.
Zudem besagt der Kompromiss, dass Internetunternehmen nur dann Profile der Nutzer erstellen dürfen, wenn diese dem zustimmten; zum Beispiel durch entsprechende Privatsphäre-Einstellungen ihres Browsers. Daten dürfen nur auf Grundlage europäischer Gesetze an Drittstaaten weitergegeben werden und die Unternehmen müssen es angeben, wenn dies geschieht.