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Checkliste: Sieben Tipps für einen barrierefreien Onlineshop
27.11.2017 Bares Geld verlieren Onlinehändler, wenn sie ihre Webseiten nicht barrierefrei gestalten. Wie Onlinehändler den Zugang zu ihren Shops für alle Nutzergruppen gewährleisten, hat André Meixner , Leiter User Centered Test bei T-Systems Multimedia Solutions, zusammengefasst.
- BITV 2.0 Richtlinien zur Orientierung nutzen
Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) beschreibt die Anforderungen an ein barrierefreies Webdesign. Diese sind für gewerbliche Onlinehändler zwar nicht bindend, enthalten aber als Orientierung alle wichtigen technischen Voraussetzungen, damit die Inhalte für alle Nutzergruppen gut und gleichermaßen zugänglich sind.
- Bedienbarkeit über Tastatur herstellen
Eingeschränkte Nutzer haben Schwierigkeiten damit, einen Rechner per Maus zu steuern. Dies gilt sowohl für blinde und sehbeeinträchtigte als auch für motorisch eingeschränkte Benutzer. Programmierer von Onlineshops sollten daher darauf achten, dass alle standardmäßig per Maus anwählbaren und steuerbaren Funktionen ebenfalls komplett über die Tastatur anzusteuern sind.
- Verständliche Textalternativen einfügen
Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen sind darauf angewiesen, dass alle sicht- und klickbaren Elemente - Bilder, Links, Buttons und auch Text auf einem Bildschirm - von Hilfsmitteln wie Screenreadern gelesen werden können. Während sie mit der Tastatur über den Bildschirm manövrieren, kann ein Screenreader ihnen die Funktionen der klick- und sichtbaren Elemente und die Inhalte der Texte vorlesen. Dieses Vorgehen nennt sich Zwei-Sinne-Prinzip. Ein Link muss also sprachlich wiedergeben, wohin er führt, und ein Bild sollte im Idealfall auch "erzählen" können, was zu sehen ist und ob sich klickbare Elemente in ihm verbergen, indem Alternativtexte ergänzt werden. Checkboxen, wie beispielsweise für die Bestellung eines Newsletters, müssen kommunizieren, ob sie aktiviert sind oder nicht und ob ein Kreuz eine Beauftragung oder ein Abbestellen bedeutet. Diese Zusatzinformationen müssen im Quellcode der Bedienelemente hinterlegt sein. Dadurch können sich auch eingeschränkte Nutzer leicht orientieren und im Onlineshop bewegen. Ähnliches gilt auch für hinterlegte Zusatzdokumente, wie etwa PDFs.
- Untertitel für Videos und Sprachbeiträge einblenden
Wenn Onlineshops mit Videos oder Audiodateien arbeiten, benötigen gehörlose oder hörgeschädigte Nutzer eine visuelle Hilfestellung. Untertitel in Videos, Gebärdensprachvideos oder für Audiodateien eine Volltext-Alternative schaffen Abhilfe und lassen beeinträchtigte Nutzer nicht mit einem mangelhaften Erlebnis zurück. Schließlich geht es bei der Barrierefreiheit auch darum, dass jeder Nutzer gleichermaßen ein schönes und befriedigendes Einkaufserlebnis hat und sich nicht nur durchkämpfen muss.
- Klare, verständliche Sprache verwenden
Nicht nur Menschen mit einer Einschränkung wollen die Inhalte und Produkte im Onlineshop verstehen, um zu einer Kaufentscheidung zu gelangen und den Kauf dann auch abzuschließen. Je nach Bildungsgrad, Alter oder Behinderung haben Menschen verschiedene Anforderungen an Texte. Als Grundregel sollten Texte und Bezeichnungen immer in der einfachsten möglichen Sprache formuliert werden, um möglichst große Zielgruppen abzuholen.
- Farbkontraste ausreichend hoch ansetzen
Zu sehbeeinträchtigten Menschen zählen auch Nutzer, die eine Farbfehlsichtigkeit, wie eine Rot-Grün-Schwäche, haben. Wenn der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund nicht ausreichend hoch ist, haben diese Nutzer erhebliche Schwierigkeiten, Text zu lesen. Auch ältere Menschen haben oftmals bei einem zu geringen Kontrast bereits erste Probleme, eine Beschreibung noch leicht zu entziffern. Laut BITV 2.0 sollte das Farbkontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5 : 1 betragen oder aber 3 : 1 für Großschrift und Grafiken mit Großschrift. Diese Vorgabe entfällt, wenn es sich um rein dekorative oder für den Nutzer unwichtige Texte handelt. Logos mit Schrift müssen sich ebenfalls nicht zwingend an diese Vorgabe halten.
- Alle Funktionen testen
Hier schließt sich der Kreis wieder: nachdem die BITV 2.0 zu Beginn als Orientierung fungiert, um den eigenen Shop barrierefrei zu gestalten, ist sie am Ende der Umstellung auch wieder ein Kontrollfaktor für abschließende Tests. Es empfiehlt sich auf jeden Fall auch spätere Nutzer in die Tests miteinzubeziehen, um die umgestellten Funktionen auch wirklich auf eine Praxistauglichkeit hin abzuklopfen.