Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
Vor geschlossenen Läden im Internet stehen viele Menschen mit Behinderungen (Bild: Bing Image Creator)
Bild: Bing Image Creator
Vor geschlossenen Läden im Internet stehen viele Menschen mit Behinderungen
BFSG

Ranking Barrierefreiheit: So gut sind die Top-Onlineshops in Deutschland

24.07.2023 - Mit zwei Onlinetools hat iBusiness den Grad der Barrierefreiheit unter den 100 größten Online-Shops in Deutschland getestet. Hohe Punktzahlen erreicht nur eine kleine Minderheit - gerade groß genug, um die Top 25 auch so zu nennen. Klassenbester ist ein Baumarkt.

HANDLUNGSRELEVANZ

 
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Die iBusiness-Handlungsmatrix zeigt, wie langfristig die vorgestellten Aufgaben angegangen werden müssen.
TL;DR
2025 greift das BFSG für Online-Shops: Höchste Zeit, es umzusetzen. Bis jetzt haben es nur wenige der größten Internetläden in Deutschland getan.
In nicht einmal zwei Jahren wird es ernst: Ab dem 28. Juni 2025 gilt das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Dann müssen Produkte und Dienstleistungen die darin genannten Anforderungen erfüllen. Das gilt für Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone, aber auch für Geldautomaten, Fernsehgeräte mit Internetzugang, EBook-Lesegeräte, Bankdienstleistungen - und eben Online-Shops. Selbst kleinste fallen unter das BFSG, insofern sie Produkte vertreiben und keine Dienstleistungen. Sanktioniert werden die gesetzlichen Regelungen durch die Marktüberwachungsbehörden der

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