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Wegen NSA: Deutschland verschärft Ausschreibungs-Richtlinien

05.03.2015 Dass US-Unternehmen wegen Datenschutz Probleme mit der Akquise bekommen werden, hatte iBusiness bereits im vergangenen August prognostiziert Relation Browser . Jetzt hat es als erstes Unternehmen den IT-Berater CSC Deutschland Solutions GmbH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser erwischt. CSC wird die Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt nicht mehr in IT-Fragen beraten. Eine Unternehmenssprecherin von Dataport, der gemeinsamen IT-Plattform der Länder, bestätigte, dass CSC die jüngste Ausschreibung über IT-Dienstleistungen im Wert von 15 Millionen Euro verloren hat. Grund: Die Nähe zur NSA zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

IT-Unternehmen, unterwegs im Auftrag der USA (Bild: Tama Leaver/Flickr)
Bild: Tama Leaver/Flickr
Bild: Tama Leaver/Flickr unter Creative Commons Lizenz by
IT-Unternehmen, unterwegs im Auftrag der USA
Die Nordländer hatten ihre Vergaberichtlinien zuvor verschärft, um Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen, die vertrauliche Informationen an ausländische Nachrichtendienste weitergeben könnten. Der CSC-Konzern mit Hauptsitz in den USA gilt als einer der wichtigsten IT-Dienstleister der NSA.

CSC war im Zuge des NSA-Spähskandals aufgefallen, da Unternehmensteile an der Entwicklung von Spähprogrammen des US-Nachrichtendienstes beteiligt waren. Außerdem war eine Konzerntochter 2004 im Auftrag der CIA an der Entführung des Deutschen Khaled al-Masri beteiligt. Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung hatten im vergangenen Jahr offengelegt, dass die CSC Deutschland Solutions GmbH seit 1990 öffentliche Aufträge im Wert von mehr als 300 Millionen ausgeführt hat, auch in besonders sensiblen Bereichen. So arbeitete CSC unter anderem an der Umsetzung der Spähsoftware Staatstrojaner. In Norddeutschland unterstützte CSC die Länder bis zuletzt bei der elektronischen Verwaltung.

Datenschützer und Oppositionspolitiker hatten wiederholt kritisiert, dass ausländische Nachrichtendienste somit Zugriff auf sicherheitsrelevante Daten erhalten könnten. Sowohl der Bund als auch die Länder hatten daraufhin ihre IT-Vergaberichtlinien um eine "No-Spy-Klausel" ergänzt.

Besonders scharf fällt die neue Richtlinie von Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt aus. Im aktuellen Vergabeverfahren um einen "E-Government Rahmenvertrag" mussten sich Bewerber dazu verpflichten, sensible Daten nicht an ausländische Sicherheitsbehörden oder an verbundene Unternehmensteile weiterzugeben. Den Zuschlag für den drei Jahre laufenden Rahmenvertrag im Umfang von 15 Millionen Euro für Beratungs- und Managementleistungen in der elektronischen Verwaltung erhielt das französische Unternehmen Capgemini zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

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