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Erfolgsstrategien und Stolperfallen bei der Einführung von KI im Kundenservice Anmelden und live dabei sein
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EU vereinheitlicht Datenschutzstandards

16.12.2015 EU-Parlament, Kommission und die EU-Staaten haben sich auf einen Kompromiss bei der Datenschutz-Reform zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser geeinigt.

 (Bild: Bankenverband)
Bild: Bankenverband
Bild: Bankenverband unter Creative Commons Lizenz by-nd
Nachdem bisher jedes europäische Land seine eigenen Datenschutz-Regeln hatte, die je nachdem etwas lockerer oder strenger waren, sollen künftig überall in der EU dieselben Datenschutz-Standards gelten. An die neuen Regeln müssen sich nicht nur europäische Unternehmen halten, sondern auch solche, die ihren Sitz zum Beispiel in den USA haben. Demnach müssen sich Internet-Konzerne wie Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser oder Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser die Zustimmung der Nutzer zur Datennutzung ausdrücklich einholen. Nutzer erhalten das Recht, Informationen leichter wieder löschen zu lassen (Recht auf Vergessenwerden) und Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen (Portabilität).

Außerdem müssen Unternehmen ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen (Privacy by Design). Schon bei der Entwicklung von Hard- und Software muss Datenschutz mit eingebaut werden. Verstoßen Unternehmen gegen die Datenschutz-Regeln, können ihnen Strafen von bis zu vier Prozent der Jahresumsätze auferlegt werden.

Umstritten war bei den Verhandlungen offensichtlich die Altersfrage. So haben derzeit viele Kinder Profile bei den Online-Diensten, obwohl sie noch nicht das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben, das für die Anbieter nach US-Vorschriften gilt. Nach dem aktuellem Kompromiss werde Kindern und Jugendlichen eine legale Nutzung der Plattformen nun erschwert, da bis zum Alter von 16 Jahren die Zustimmung der Eltern erforderlich werde.

Der Kompromiss muss noch formal vom EU-Ministerrat und dem EU-Parlament angenommen werden. Die neue Verordnung soll voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft treten.
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