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EU vereinheitlicht Datenschutzstandards
16.12.2015 EU-Parlament, Kommission und die EU-Staaten haben sich auf einen Kompromiss bei der Datenschutz-Reform geeinigt.
Außerdem müssen Unternehmen ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen (Privacy by Design). Schon bei der Entwicklung von Hard- und Software muss Datenschutz mit eingebaut werden. Verstoßen Unternehmen gegen die Datenschutz-Regeln, können ihnen Strafen von bis zu vier Prozent der Jahresumsätze auferlegt werden.
Umstritten war bei den Verhandlungen offensichtlich die Altersfrage. So haben derzeit viele Kinder Profile bei den Online-Diensten, obwohl sie noch nicht das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben, das für die Anbieter nach US-Vorschriften gilt. Nach dem aktuellem Kompromiss werde Kindern und Jugendlichen eine legale Nutzung der Plattformen nun erschwert, da bis zum Alter von 16 Jahren die Zustimmung der Eltern erforderlich werde.
Der Kompromiss muss noch formal vom EU-Ministerrat und dem EU-Parlament angenommen werden. Die neue Verordnung soll voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft treten.