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Die AGB-Lüge: Internetnutzer winken Datenschutzerklärungen lediglich durch
18.09.2015 Wann haben Sie das letzte Mal die AGBs auch nur angeklickt, bevor Sie das OK-Häkchen angeklickt haben? Vier von fünf (79 Prozent) Internetnutzern in Deutschland stimmen den Datenschutzerklärungen von Online-Diensten zu, ohne sie wirklich verstanden zu haben. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bitkom ergeben.
Die meisten Nutzer von Online-Diensten seien mit den langen und unverständlichen Datenschutzerklärungen überfordert. Allerdings seien die Anbieter daran allenfalls zum Teil schuld. Grund für die Art und den Umfang der Texte sind vor allem rechtliche Vorgaben.
In Zukunft müsse es Ziel der Gesetzgebung sein, übersichtliche und knappe Datenschutzerklärungen zu ermöglichen. So sollten keine ausufernden Vorgaben zur Menge und Form der anzuzeigenden Informationen gemacht und berücksichtigt werden, dass viele Inhalte heute auf kleineren Bildschirmen von Smartphones gelesen werden. Aktuell wird auf EU-Ebene mit der Datenschutzverordnung ein neuer Ordnungsrahmen für das Datenschutzrecht in Europa entworfen.
Online-Dienste müssen gemäß Datenschutzgesetz ihre Nutzer mit einer Datenschutzerklärung informieren und von ihnen die Einwilligung für die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum einholen.