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3. Reicht ein Hinweis auf die AGB oder muss man eine Checkbox einsetzen, die der Kunde aktiv anhaken muss?

von sb

23.07.2012

Der deutliche Hinweis ist hier vollkommen ausreichend. Eine Checkbox ist nicht erforderlich. Der BGH hat bereits im Jahr 2006 abschließend geklärt, dass es für die Einbeziehung der AGB in den Vertrag ausreichend ist, wenn der Verbraucher deutlich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird und diese verlinkt sind.
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