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BGH: Onlineshops müssen Verbrauchern Hinsendekosten erstatten

08.07.2010 Der Bundesgerichtshof zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.

Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 ¤ pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. (Urteil vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 268/07, LG Karlsruhe - Urteil vom 19. Dezember 2005 - 10 O 794/05 (MMR 2006, 245), OLG Karlsruhe - Urteil vom 5. September 2007 - 15 U 226/06 (WM 2008, 419 = MMR 2008, 46)
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