Shaping the Future with AI - 5 Fuck-ups aus über 50 Projekten und was wir daraus gelernt haben Anmelden und live dabei sein
Lernen Sie Stolpersteine auf dem Weg zur erfolgreichen Nutzung von KI aus der Praxis kennen und warum diese „Fuck-ups“ ein Sprungbrett sein können, um nachhaltige Erfolge zu erzielen.
Anmelden und live dabei sein
Wie B2B-Online-Plattformen den Erfolg von morgen sichern Anmelden und live dabei sein
Machen Sie ihren Online-Kanal erfolgreicher. Erfahren Sie anhand von Praxisbeispielen, wie Sie geschickt geschickt Marketing-, Sales- und Serviceprozesse verbinden.
Anmelden und live dabei sein

BGH: Onlineshops müssen Verbrauchern Hinsendekosten erstatten

08.07.2010 Der Bundesgerichtshof zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.

Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 ¤ pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. (Urteil vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 268/07, LG Karlsruhe - Urteil vom 19. Dezember 2005 - 10 O 794/05 (MMR 2006, 245), OLG Karlsruhe - Urteil vom 5. September 2007 - 15 U 226/06 (WM 2008, 419 = MMR 2008, 46)
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: