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 (Bild: Hermes Logistik GmbH & Co.KG)
Bild: Hermes Logistik GmbH & Co.KG

Checkliste: Drei Strategien, um unfreie Retouren zu vermeiden

09.06.2008 - Manche Online-Händler suchen immer mal wieder nach Schlupflöchern und Grauzonen im Widerrufsrecht, um Retourenkosten wenigsten zum Teil an den Kunden weitergeben zu können. Ein aktuelles Urteil hat eines dieser Schlupflöcher jetzt gestopft. iBusiness hat drei rechtssichere Strategien zusammengestellt, wie Online-Händler unfreien Retouren vorbeugen können.
Ein Urteil (Aktenzeichen: 3W7/08) des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat es noch einmal bestätigt: Online-Händler müssen auch unfreie Rücksendungen ihrer Kunden annehmen. Eine Ausschlussklausel in den AGBs oder der Widerrufsbelehrung ist unwirksam und wettbewerbswidrig. Zudem wiesen die Hamburger Richter in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass es zur Informationspflicht des Händlers gehört den Kunden auch darüber zu unterrichten, dass auch bei unfreien Rücksendungen der Widerruf gültig ist.

"Unzulässige Klauseln können nicht nur zu Abmahnungen führen, sondern auch dazu, dass der Kunde die Ware unbefristet zurückgeben kann", weiß ECommerce-Experte Carsten Föhlisch ‘Carsten Föhlisch’ in Expertenprofilen nachschlagen . Daher sollten Online-Shops ihre ABG und Widerrufsbelehrungen immer wi

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