Wie München Ticket mit KI Unterstützung das Umsatzwachstum sicherstellt Anmelden und live dabei sein
München Ticket hat es geschafft, durch Umbau seiner Systemarchitektur und Implementation von KI-Suche, in einem herausfordernden Marktumfeld zu wachsen. Blicken Sie hinter die Kulissen des KI-Projekts und lernen Sie die internen Erfolgsfaktoren kennen.
Anmelden und live dabei sein
Exklusives Privat-Webinar - M&A bei Agenturen: So verkaufen Sie Ihre Agentur Anmelden und live dabei sein
In diesem exklusives Privat-Webinar erhalten Sie Insights zum Thema „Agenturverkauf“. Erfahren Sie als Agenturinhaber, woran man Krisensituationen erkennt, die Verkaufsüberlegung relevant für Sie machen und wie Sie den Agenturverkauf am besten angehen.
Anmelden und live dabei sein
 (Bild: Hermes Logistik GmbH & Co.KG)
Bild: Hermes Logistik GmbH & Co.KG

Checkliste: Drei Strategien, um unfreie Retouren zu vermeiden

09.06.2008 - Manche Online-Händler suchen immer mal wieder nach Schlupflöchern und Grauzonen im Widerrufsrecht, um Retourenkosten wenigsten zum Teil an den Kunden weitergeben zu können. Ein aktuelles Urteil hat eines dieser Schlupflöcher jetzt gestopft. iBusiness hat drei rechtssichere Strategien zusammengestellt, wie Online-Händler unfreien Retouren vorbeugen können.
Ein Urteil (Aktenzeichen: 3W7/08) des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat es noch einmal bestätigt: Online-Händler müssen auch unfreie Rücksendungen ihrer Kunden annehmen. Eine Ausschlussklausel in den AGBs oder der Widerrufsbelehrung ist unwirksam und wettbewerbswidrig. Zudem wiesen die Hamburger Richter in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass es zur Informationspflicht des Händlers gehört den Kunden auch darüber zu unterrichten, dass auch bei unfreien Rücksendungen der Widerruf gültig ist.

"Unzulässige Klauseln können nicht nur zu Abmahnungen führen, sondern auch dazu, dass der Kunde die Ware unbefristet zurückgeben kann", weiß ECommerce-Experte Carsten Föhlisch ‘Carsten Föhlisch’ in Expertenprofilen nachschlagen . Daher sollten Online-Shops ihre ABG und Widerrufsbelehrungen immer wi

Premium-Inhalt

Dieser Premium-Inhalt war am Erscheinungstag für Basis-Mitglieder öffentlich abrufbar. Wenn Sie diesen Beitrag jetzt abrufen möchten, werden Sie einfach Premium-Mitglied - aktuell mit bis zu 50% Preisvorteil!

Premium-Mitglied werden Login
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: