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Urteil

EuGH: Google muss falsche Informationen auslisten

09.12.2022 Nachweisliche Falschinformationen über eine Person müssen aus der Ergebnisliste von Google verschwinden - wenn die Betroffenen das wünschen und entsprechend stichhaltige Indizien für die Falschheit der gefundenen Informationen vorlegen können.

Gerichtshof der Europäischen Union (Bild: Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)
Bild: Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Gerichtshof der Europäischen Union
In diesem Fall ist die Suchmaschine Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser nun verpflichtet die Löschung vorzunehmen, ohne dass ein weiteres Gerichtsverfahren zur Klärung der Unrichtigkeit geführt werden muss. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteils zum "Recht auf Vergessenwerden" entschieden (C460-20 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ): Ist die Unrichtigkeit offensichtlich, muss Google den entsprechenden Text auslisten, berichtet die Taz zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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