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Verlinkungspflicht für Onlinehändler: Europäische Plattform zur Streitbeilegung ist online

16.02.2016 Am Montag ist die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser online gegangen. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze sind verpflichtet, die Plattform auf ihren Websites leicht zugänglich zu verlinken.

Die neue Plattform hilft bei der außergerichtlichen Schlichtung zwischen Onlinehändler und Kunde. (Bild: Counselling/ Pixabay)
Bild: Counselling/ Pixabay
Die neue Plattform hilft bei der außergerichtlichen Schlichtung zwischen Onlinehändler und Kunde.
Grundlage für die neue Regelung ist die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Ziel ist eine unabhängige, transparente und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (siehe iBusiness-Analyse Zehn neue Rechtsfallen, die Onlineshop-Betreiber 2016 kennen müssen Relation Browser , Punkt 4). Zugleich soll so das Vertrauen in den Online-Handel vor allem bei grenzüberschreitenden Online-Geschäften gestärkt werden.

Die mehrsprachige Plattform informiert ausführlich über die einzelnen Schritte des Streitbeilegungsverfahrens. In Deutschland allerdings gibt es bisher noch keine Streitbeilegungsstelle, da das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Damit wird im Frühjahr gerechnet, berichtet der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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