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Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Shop-Urteil: Mindermengenzuschlag nicht in Versandkostenhinweis verstecken

30.07.2012 Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 28. Juni 2012, Az.: I-4 U 69/12) mit der Frage zu beschäftigen, in welcher Form ein Onlineshop über einen Mindermengenzuschlag zu informieren hat. Ergebnis: Die Richter folgten dieser Ansicht und sehen insbesondere in dem Verstecken innerhalb der Versandkostendarstellung den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

In der im Streit stehenden Darstellung zweier Mitbewerber hatte der abgemahnte Onlineshop zwar über den an jedem Preis verlinkten Begriff "Versandkosten" und der erscheinenden Darstellung auf den Mindermengenzuschlag für Bestellungen unterhalb eines Warenwertes von 15 Euro in Höhe von 3,50 Euro hingewiesen.

Die Richter sahen das als Rechtsverstoß, weil diese Darstellung für den Verbraucher unklar ist. "Die Konsequenz dieses Urteils ist, dass auf sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten (z.B. Mindermengenzuschlag) oder Beschränkungen (z.B. Mindestbestellwert) in jeder Artikelbeschreibungen hingewiesen werden sollte", analysiert Rechtsanwalt Rolf Albrecht von der Kanzlei Volke2.0 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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