Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Gewinnspiel auf Facebook: 'Gefällt mir'-Button nicht wettbewerbswidrig

12.02.2013 Die Verknüpfung einer Gewinnspielteilnahme mit Klicken des "Gefällt mir"-Buttons ist keine Irreführung des Internetnutzers, so das Landgericht Hamburg in einer aktuellen Entscheidung vom 10. Januar 2013 (Az.: 327 O 438/11).

Ein Verbraucherschutzverband sah eine wettbewerbsrechtliche Irreführung, als die Teilnahme an dem Gewinnspiel von der Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons abhängig gemacht und dem Internetnutzer suggeriert wird, der Gewinnspielteilnehmer habe positive Erfahrungen mit dem Unternehmen und den dahinter stehenden Produkten gemacht. Dies wäre vergleichbar mit "gekauften" Facebook-Freunden und daher zu unterlassen. Das Gericht hat sich dieser Ansicht nicht angeschlossen und die Klage mangels wettbewerbsrechtlicher Irreführung abgewiesen.

"Das Landgericht Hamburg hat hier richtig erkannt, dass das "liken" in Sozialen Netzwerken lediglich eine motivfreie Gefallensäußerung ist. Qualifizierte Beiträge zu dem Unternehmen oder den dahinter stehenden Produkte bleiben schließlich etwaigen Kommentaren und Postings vorbehalten. Die Ansicht des Gerichts ist daher nachvollziehbar. Ob andere Gerichte sich in gleichgelagerten Fällen dieser Ansicht anschließen, bleibt abzuwarten. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig, so dass durch eine Berufung auch eine andere Entscheidung möglich ist", analysiert Dr. Sami Bdeiwi ‘Sami Bdeiwi’ in Expertenprofilen nachschlagen , Rechtsanwalt von der Kanzlei Volke2.0 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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