Anmelden und live dabei sein
Anmelden und live dabei sein
Landgericht Berlin: Like-Button kein Grund für einstweilige Verfügung
23.03.2011 Ein eingebauter Like-Button ist für das Landgericht Berlin kein Grund für eine einstweilige Verfügung. Das Gericht entschied jetzt zugunsten eines Online-Händlers, der das Plug-In von Facebook auf seiner Seite eingebaut hatte, berichtet die Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke . Der Händler war daraufhin von einem Konkurrenten zunächst abgemahnt worden. Als er den Button nicht entfernen wollte, beantragte die Konkurrenz die einstweilige Verfügung. Das Gericht sah in dem Button kein wettbewerbswidriges Verhalten - das muss aber vorliegen, damit der Konkurrent Anspruch auf die Verfügung erheben kann.