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Facebook-Urteil: Impressum darf nicht unter "Info" liegen
14.01.2014 Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-20 U 75/13) erweitert die Impressumspflicht für gewerbliche Facebook-Seiten. Demnach reicht es nicht, das Impressum unter dem Button "Info" auf der Startseite des Auftritts abzulegen. Laut dem Urteil verdeutlicht diese Bezeichnung dem durchschnittlichen Nutzer nicht ausreichend, dass hierüber Anbieterinformationen abgerufen werden können.
Zu: Facebook-Urteil: Impressum darf nicht unter "Info" liegen
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Oder meint man etwa, man müsse dies mittels eigener Facebook-App lösen? "Kleiner" Pferdefuss: die wird auf keinem Mobil-Device, inkl. iPad angezeigt. Brauchen Mobil-User kein Impressum?
Langsam zweifelt man an den Juristen und Richtern.