Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Urteil zur Impressumspflicht auf Facebook: Abmahnwelle ist rechtens

07.02.2013 Das Landgericht Regensburg hat in seinem Urteil zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser vom 31. Januar 2013 bestätigt, dass die Abmahnwelle aus dem August 2012 gegen Betreiber von Facebook-Seiten ohne Impressum rechtens ist.

Bereits im August 2012 hatte das Gericht dem Unternehmen Revolutive Systems zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (ehemals Binary Services) recht gegeben, das innerhalb einer Woche Abmahnungen an mehr als 180 Betreiber von Facebook-Seiten ohne Impressum oder mit fehlerhaftem Impressum verschickt hatte. Es hatte damit ein vorheriges Urteil des Landesgerichts Aschaffenburg bestätigt, das entschieden hatte, dass Facebook-Seiten ein Impressum benötigen.

Außerdem drehte es sich bei dem Verfahrens darum, ob angesichts der großen Anzahl der Abmahnungen nicht ein Abmahnungsmissbrauch vorlag. Revolutive Systems musste beweisen, dass das Aufspüren der Impressumsverstöße keinen wesentlichen Teil der Arbeitszeit beansprucht hatte und dass es damit kein Geld verdienen wollte.

Im Urteil Az. 1 HK O 1884/12 gab das Landesgericht Regensburg dem IT-Unternehmen nun recht: Es liege kein Abmahnungsmissbrauch vor. Der Grund dafür ist, dass dabei eine Software eingesetzt wurde, die innerhalb kürzester Zeit ohne großen Aufwand die Impressumsverstöße identifizierte.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: