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Social Media: Google-Plus-Seiten brauchen ein Impressum
15.05.2013 Das Berliner Landgericht (Az. 16 O 154/12) hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Unternehmer erlassen, der auf seiner Unternehmensseite im sozialen Netzwerk Google plus keine beziehungsweise keine vollständigen Angaben zur Anbieterkennung bereitgestellt hatte. Das heißt, wie bereits von Facebook bekannt, dass jede geschäftlich genutzte Social-Media-Seite eine eigene Anbieterkennung erfordert.