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Verlage klagen gegen Tagesschau-App

22.06.2011 Acht Zeitungsverlage haben heute bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. Das teilt der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser mit. Demnach wehren sich damit die Zeitungsverleger gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug. Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte bleiben von der verlegerischen Kritik unberührt.

Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, so der Verband, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten. Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt.

Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: Frankfurter Allgemeine Zeitung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ", Süddeutsche Zeitung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , DIE WELT zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Westdeutsche Allgemeine Zeitung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Kölner Stadt-Anzeiger zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Rheinische Post zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Ruhr Nachrichten zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und Flensburger Tageblatt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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Zu: Verlage klagen gegen Tagesschau-App

Das zeigt einzig und alleine, dass dieser Rundfunkstaatsvertrag, genau wie viele andere Regelungen aus grauen Vorkriegszeiten, absolut nicht mehr haltbar sind. Was ist mit den gleichartigen Apps ausländischer Sender?

Es braucht für Online einfach eine internationale Gesetzgebung die ausschließlich für Onlinedienste im und über das Internet zuständig ist. Onlinedienste sind eben weder Ländersache noch Staatsache, sonder Welt-Angelegenheit. Genauso die Urheberrechte, geistiges Eigentun und und und. Die Wirtschaft wollte weltweite Vernetzung, jetzt müssen sie mit den Konsequenzen leben. Das ist nur einer von derzeit vielen Versuchen, alte und überholte Machtstrukturen bis zum Eintritt des persönlichen Rentenalters zu retten ;-)

Was ist im Web rechtes und was nicht? Das kann nicht mehr jedes Land für sich entscheiden! Solche Regelungen, führen den Sinn und Zweck der internationalen Vernetzung AdAbsurdum.

Jeder Versuch der regionalen Reglementierung führt zur Isolierung der Benutzer in dem betreffenden Land.
So macht es für die betreffenden Bürger keinen Unterschied, ob die GEMA dafür sorgt, dass deutsche Bürger etliche Youtube Inhalte versperrt bleiben, oder ob der Staat Iran seinen Bürgern sämtliche fremden Inhalte sperrt.

Es lässt sich eben nicht mehr länger behaupten es ginge um die Wahrung der Rechte des Einzelnen. Wenn dessen Rechte zu Online-Inhalten in anderen Ländern anders aussehen. Es geht ausschließlich um die Wahrung der Machverhältnisse. Genau wie bei Presse und TV, öffentlich Rechtliche und Private und endlos anderen Beispielen.

Es gibt keine Schlagbäume für's Internet!

G.Rusche
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