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Online-Partnervermittlungen: LG Berlin stärkt Verbraucherrecht

29.05.2013 Die Affinitas GmbH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Betreiberin der Portale Edarling zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und Shopaman zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , hat vor dem Landgericht Berlin eine positive Entscheidung für Kunden von Online-Partnervermittlungen erwirkt. Verbraucher sind demnach nicht verpflichtet, Persönlichkeitsanalysen von Online-Partnervermittlungen bei Widerruf zu zahlen. Das Berliner Gericht kam damit zum gleichen Ergebnis wie das Landgericht Hamburg.

Bereits im Januar 2012 erstritt die Verbraucherzentrale diesbezüglich ein Urteil beim Landgericht Hamburg Relation Browser , wonach die AGB-Klausel unwirksam sei. Aus gegebenem Anlass hat die Affinitas GmbH jetzt ebenfalls ein Urteil beim Landgericht Berlin erwirkt, das zum gleichen Schluss kommt. Begründung auch in diesem Fall: Persönlichkeitsanalysen fallen nicht unter die gesetzlichen Ausnahmeregelungen, nach denen ein Widerruf ausgeschlossen ist. Ein Widerruf ist nur dann nicht möglich, wenn es um Waren geht, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Persönlichkeitsanalysen in der durch die Online-Partnervermittlung durchgeführten Art und Weise gehörten laut Urteil nicht dazu.

Bei einigen Online-Partnervermittlungen, bei dem der Kunde eine Premiummitgliedschaft eingeht, ist die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments automatischer fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellt ihm die entsprechende Online-Partnervermittlungen unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persönlichkeitsanalyse handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.
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