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Urteil: Wann Bewertungen in Online-Communities zulässig sind

31.01.2008 - Nutzergenerierte Inhalte bleiben das Damoklesschwert im Web 2.0. Zwar hat der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden, dass Betreiber von Foren und Communities Inhalte von Nutzern nicht vorab prüfen müssen. Dafür beschäftigt Portal-Betreiber nun die Frage, wann nutzergenerierte Inhalte Persönlichkeitsrechte verletzen. Ein aktuelles Urteil im Fall Spickmich.de bringt etwas Licht in dieses Dunkel. Ist Rechtsexperten zufolge aber längst noch keine Grundsatzentscheidung.
von sr
Von Nutzern auf Online-Communities veröffentlichte Bewertungen über Personen verletzen kein Persönlichkeitsrecht. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser in einem aktuellen Urteil um das Bewertungsportal Spickmich zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser entschieden (AZ: 28 O 319/07). Bei SpickMich.de können Schüler unter anderem im Menüpunkt 'Meine Schule' ihre Lehrer mit Schulnoten bewerten: beispielsweise in den Kriterien 'faire Prüfungen' und 'faire Noten'. Aus allen Teilbewertungen ergibt sich unterm Strich dann eine Gesamtnote.

Die Klägerin war Lehrerin an einem Gymnasium, die dort die Fächer Deutsch und Religion unterrichtet.

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Von: Eberhard Schneider ,  Netz der Möglichkeiten eG ,  Verbindungen
Am: 02.02.2008

Zu: Urteil: Wann Bewertungen in Online-Communities zulässig sind

Herr Horak con Docinsider hätte das sorgfältig begründete Urteil nicht nur dankenswerterweise auf seine Website stellen sollen, sondern vielleicht vorher selbst lesen.
Ausgewählt:
1. Die Tatsache, dass die Lehrerin mit ihren Personendaten bereits im Internet vertreten war.
2. Die Tatsache, dass Spickmich passwortgeschützt ist (Anm.: und damit nicht weltweit uneingeschränkt sondern nur für einen eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich).
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