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So gehts: heute noch die Verjährung offener Forderungen aus 2013 verhindern
27.12.2016 Gläubiger können offene Forderungen aus dem Jahr 2013 noch bis zum Jahresende durch ein gerichtliches Mahnverfahren vor der Verjährung bewahren, denn ohne Mahn- und Vollstreckungsbescheid verliert jede Forderung am 31. Dezember des dritten Jahres seit Bestehen ihre Gültigkeit ($195 BGB).
Um ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, bietet der Dienstleister zwei Optionen an: über ein klassisches Inkasso-Verfahren oder via Online-Formular . Bleiben außergerichtliche Inkasso-Maßnahmen erfolglos und PNO eröffnet für den Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren, muss dieser nur für Gerichtskosten und den Gerichtsvollzieher aufkommen. Wem kurz vor Jahresende die Zeit für ein Inkasso-Verfahren fehlt, dem bietet die Onlineplattform Mahnbescheide.de außerdem einen schnellen und direkten Weg, um ein gerichtliches Mahnverfahren via Online-Formular einzuleiten.
Ein gerichtliches Mahnverfahren ist für den Gläubiger deutlich kostengünstiger als ein Zivilprozess. Da PNO ein außergerichtliches Inkasso-Verfahren ohne Bearbeitungsgebühr durchführt und auch für das gerichtliche Mahnverfahren keine Pauschale erhebt, muss der Gläubiger, wenn er einen Mahnbescheid beantragt, nur 23 Euro für Gerichtskosten aufbringen - vorausgesetzt, der Streitwert liegt bei unter 900 Euro. Ein Zivilprozess hingegen kostet die dreifache Gerichtsgebühr. Die Voraussetzungen für einen Mahnbescheid sind, dass der Gläubiger keine vertraglich vereinbarte Gegenleistung mehr zu erbringen hat, dass er seine Forderung zu Recht erhebt und dass die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Legt der Schuldner auf Mahnbescheid und Vollstreckungstitel innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, ist der Titel rechtskräftig. PNO überwacht den Vollstreckungstitel für die gesamte Dauer seiner Gültigkeit und sorgt dafür, dass Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen stattfinden, sobald der Schuldner seine Liquidität zurückerlangt.