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Experten: Amazons Dash-Button ist rechtswidrig
Mit dem gerade in Deutschland von Amazon eingeführten Button können Verbraucher auf besonders bequeme Art einkaufen: Geht beispielsweise das Waschmittel zur Neige, lässt sich auf Knopfdruck Nachschub bestellen. Das Gerät verbindet sich über das heimische WLAN mit dem Verkaufsportal und gibt dort im Namen des Verbrauchers eine Bestellung ab. Das Problem: Der Kunde legt zwar bei der Einrichtung das genaue Produkt fest (zum Beispiel Megaperls Universal oder Megaperls Color) und sieht während dieses Vorgangs auc
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Wenn der Kunde die Ware tatsächlich haben möchte, muss er online den Kauf in seinem Portal bestätigen, wie gehabt, oder den Rest zurücksenden (wie gehabt).
Und als Umgehungslösung könnte der Anbieter doch einfach auf dem Smartphone des Kunden die Bestätigung anfordern, so wie es für einige Vorgänge heute schon üblich ist(z.B. Passwortänderung, PaypAll-Zahlungseingang) ?
Grüße
Frank Pohl
Am: 02.09.2016
Zu: Experten: Amazons Dash-Button ist rechtswidrig
Der Dash-Button ist das Äquivalent zu der gegenwärtigen Verfahrensweise der Bestellung bei Amazon und der registrierte Kunde weiß das, alternativ kann er es ja lassen, weil er mündig ist.
Am: 04.09.2016