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Mindestlohn: Das müssen Agenturchefs bis Sylvester erledigen
Mindestlohn: Sorgfältig prüfen
Mit Beginn des Jahres 2015 gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Arbeitnehmern steht damit ein Brutto-Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro zu. Für die Arbeitgeber ist damit die Verpflichtung verbunden, zu prüfen, für welche ihrer Arbeitnehmer dadurch Änderungen notwendig werden. Vorübergehende Ausnahmen gelten lediglich in den Branchen, in denen die Tarifpartner bereits einen für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn vereinbart haben. Es ist zu erwarten, dass die Zollverwaltung und die Sozialversicherungsprüfer intensiv kontrollieren werden, ob der Mindestlohn uMitglied werden und kostenfrei lesen.
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