1.400 Euro für Praktikanten: Wie der gesetzliche Mindestlohn die Internetbranche verändert
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Doch mit der bequemen Symbiose zwischen Praktikanten und Internetunternehmen könnte es bald vorbei sein. Denn der von CDU , CSU und SPD
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Premium-Mitglied werden LoginAm: 12.02.2014
Zu: 1.400 Euro für Praktikanten: Wie der gesetzliche Mindestlohn die Internetbranche verändert
Am: 12.02.2014
Zu: 1.400 Euro für Praktikanten: Wie der gesetzliche Mindestlohn die Internetbranche verändert
Das ist wie mit der Masttierhaltung: ein schlechtes Gewissen wegen schlechter Lebensbedingungen sorgen für schlechter Geschmack im Mund.
Am: 12.02.2014
Zu: 1.400 Euro für Praktikanten: Wie der gesetzliche Mindestlohn die Internetbranche verändert
Siehe: http://www.focus.de/politik/deutschland/kein-anspruch-fuer-rentner-nahles-ausnahmen-csu-chef-seehofer-ruettelt-mindestlohn-1_id_3500450.html
Oder: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.koalitionsvertrag-mindestlohn-gilt-nicht-fuer-lehrlinge.c4c52b3c-e7c0-46e4-baa0-702e32113bfe.html
In Frankreich (das den Deutschen ja quasi den Mindestlohn aufgezwungen hat) beispielsweise gelten Sonder-Regelungen für Praktika. Praktikanten steht hier nur 1/3 des gesetzlichen Mindestlohns zu. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmend des Studiums handelt.
Am: 13.02.2014
Zu: 1.400 Euro für Praktikanten: Wie der gesetzliche Mindestlohn die Internetbranche verändert
vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie haben Recht, für Azubis soll der Mindestlohn vermutlich nicht gelten. Azubi-Gehälter sind meiner Meinung nach auch eine andere Sache, darum soll es hier nicht gehen.
Im Mindestlohn-Abschnitt des Koalitionsvertrags werden Praktikanten nicht erwähnt. Wie oben beschrieben wurde die Einschränkung für sie kurzfristig entfernt. Deshalb ist bisher unklar, ob und welche Praktikanten vom Mindestlohn ausgeschlossen werden. Die CDU/CSU wünscht sich zwar zahlreiche Ausnahmen, auch sämtliche Praktika gehören dazu. Die SPD dagegen duldet kaum Ausnahmen - aber vermutlich, wie oben zitiert, stimmt sie für eine Ausnahme bei Pflichtpraktika während der Ausbildung. Das würde allerdings bedeutet, dass alle Nicht-Pflichtpraktika, was sicherlich die meisten sind, unter den Mindestlohn fallen würden.
Ich mag den Satz nicht, aber es bleibt tatsächlich abzuwarten.