Expert Talk: "AI wird das Kaufverhalten massiv beeinflussen" Video-Podcast ansehen
Nie hat sich die Welt schneller verändert als heute. Für Unternehmen eine gewaltige Herausforderung, denn Disruption kennt vor allem zwei Spielertypen: Gewinner und Verlierer. Wie Sie sich auf der richtigen Seite wiederfinden, erklärt FactFinder-Chefin Kristie Collins im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
Dossier Paid Content Zum Dossier Paid Content
Wer nutzt Bezahlinhalte im Internet? Welche Inhalte werden bevorzugt gekauft und abonniert? Wie hoch ist die Ausgabebereitschaft für Paid-Content?
Zum Dossier Paid Content

Google reagiert aufs Leistungsschutzrecht: Opt-In für Verleger bei Google News

21.06.2013 Google hat ein Bestätigungssystem zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser eingeführt, mit der Verlage künftig bestätigen müssen, wenn Google News ihre Inhalte listen soll.

"Diese neue Bestätigungserklärung ist eine Ergänzung der vorhandenen technischen Möglichkeiten für Verlage, selbst zu bestimmen, ob ihre Inhalte in unseren Diensten angezeigt werden sollen - oder nicht", so die spöttische Erklärung von Gerrit Rabenstein ‘Gerrit Rabenstein’ in Expertenprofilen nachschlagen , Strategic Partner Development Manager Google Deutschland im Google Produktblog zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Verlage, die die Bestätigung nicht unterschreiben fliegen ab 1. August 2013 aus dem News-Index des Suchmaschinenriesen.

Damit hebelt Google das auf Druck des Axel-Springer-Verlags vom Bundestag gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete Leistungsschutzrecht zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser aus. Mit diesem Gesetz wollte die Verlagslobby irgendwie Google dazu bringen, für die Indizierung ihrer News-Inhalte zu bezahlen. Mit der Begründung, dass Google sich an ihren Inhalten bereichert - ungeachtet der Tatsache, dass Google News werbefrei ist.

"Dies ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass eine breite Vielfalt von verlegerischen Stimmen in unserem Dienst vertreten ist - und nicht nur diejenigen, die über die administrativen Ressourcen und die Zeit für derartige Abläufe verfügen", begründet Google den technischen Schritt.

Der HighText Verlag lehnt das Leistungsschutzrecht (LSR) als politischen, medialen, ordnungstechnischen und ökonomischen Blödsinn ab und gestattet die Aufnahme seiner Vorspänne als Snippets gegen Verlinkung uneingeschränkt.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Relation Browser Tags/Schlagwörter und Unternehmen: