Zum Dossier Paid Content
Online-Shops: Richter deckeln Abmahnkosten bei falscher Widerrufsbelehrung
Im vorliegenden Fall stritten sich zwei Händler um eine Widerrufsbelehrung. Der Abgemahnte hatte eine vom Kammergericht Berlin empfohlene Formulierung verwendet, die allerdings in Expertenkreisen auf Widerstand stößt. Dies mahnte
Premium-Inhalt
Dieser Premium-Inhalt war am Erscheinungstag für Basis-Mitglieder öffentlich abrufbar. Wenn Sie diesen Beitrag jetzt abrufen möchten, werden Sie einfach Premium-Mitglied - aktuell mit bis zu 50% Preisvorteil!
Premium-Mitglied werden Login