So brachte München Ticket per KI seine Umsätze nach oben Anmelden und live dabei sein
Tickethändler München Ticket hat durch KI-Implementation Suche geschafft, in herausforderndem Marktumfeld zu wachsen. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt die internen Erfolgsfaktoren.
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Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
 (Bild: Microsoft)
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Warnung: Abmahnungen wegen falscher AGBs drohen

10.09.2008 - Die meisten Webseiten werden abgemahnt, weil ihre AGBs fehlerhaft sind. Bisher konnten sich die Gerichte nicht einigen, in welchen Fällen dies statthaft ist und in welchen nicht. Eine Entscheidung des OLG Köln gegen eine Abmahnfolge wegen falscher AGB werten Rechtsexperten als Pyrrhus-Sieg. Sie warnen vor einer neuen Abmahnwelle.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (OLG) stellen falsche AGBs nicht zwangsläufig einen Wettbewerbsverstoß dar, der automatisch zu einer Abmahnung berechtigt (Urteil vom 16.05.2008, AZ: 6 U 26/08). Eine Entscheidung ohne nachhaltigen Wert, sind sich Experten sicher.

Noch ist die Rechtsprechung uneinheitlich, obwohl eine EU-Richtlinie schon lange in Deutschland verbindlich ist, die diese Rechtslage eindeutig klärt. "Heute sind AGB prinzipiell abmahnfähig", kommentiert Rechts-Experte Rolf Becker ‘Rolf Becker’ in Expertenprofilen nachschlagen . Das sieht auch das OLG Frankfurt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser so und wertet falsche AGB durchaus als einen abmahnrelevanten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Denn i

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