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Urteil zur Gutscheinaktion: Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung
13.02.2014 Amazon darf auf preisgebundene Bücher keine Gutscheine anrechnen, die einen Preisnachlass bedeuten. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte Ende Januar das Urteil von September 2012.
Das Oberlandesgericht hat nun in seinem Urteil die Rechtsauffassung des Börsenvereins geteilt, der in der Amazon-Aktion eine Verletzung der Buchpreisbindung sah. Weil das Gericht Revision zugelassen hat, ist es wahrscheinlich, dass Amazon mit dem Fall in die nächste Runde geht.