Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Analyse: Das EuGH-Urteil zum Marktplatzverbot von Luxusartikeln
Parfümerie Akzente per AGB untersagt, neben dem Vertrieb per Onlineshop auch über Amazon zu verkaufen. Da die Parfümerie den im Jahr 2012 eingeführten Änderungen des Vertriebsvertrags nicht zustimmte, erhob Coty vor deutschen Gerichten Klage, die diese beim EUGH anfragten, ob das fragliche Verbot mit dem Wettbewerbsrecht der Union vereinbar ist. (AZ C-230/16)
In seinen Schlussanträgen argumentiert Generalanwalt Nils, dass Luxuswaren wegen ihres Wesens die Einrichtung eines selektiven Vertriebssystems
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