Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Analyse: Das EuGH-Urteil zum Marktplatzverbot von Luxusartikeln

27.07.2017 - In seinem Schlussantrag zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat der Generalanwalt auf europäischen Gerichtshof (EUGH), Nils Wahl ‘Nils Wahl’ in Expertenprofilen nachschlagen beantragt, dass Marken unter gewissen Bedingungen autorisierten Händlern verbieten können, seine Marken auf Marktplätzen zu verkaufen. Der Tod der Marktplatzhändler? Vermutlich eher nicht.
Was passiert ist:: Luxus-Kosmetikhersteller Coty Germany zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hatte unter anderem seinem Fachhändler, der
Parfümerie Akzente zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser per AGB untersagt, neben dem Vertrieb per Onlineshop auch über Amazon zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zu verkaufen. Da die Parfümerie den im Jahr 2012 eingeführten Änderungen des Vertriebsvertrags nicht zustimmte, erhob Coty vor deutschen Gerichten Klage, die diese beim EUGH anfragten, ob das fragliche Verbot mit dem Wettbewerbsrecht der Union vereinbar ist. (AZ C-230/16)

In seinen Schlussanträgen argumentiert Generalanwalt Nils, dass Luxuswaren wegen ihres Wesens die Einrichtung eines selektiven Vertriebssystems

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