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Adidas erlaubt nun doch den Verkauf über Amazon und Ebay
02.07.2014 Der Streit zwischen dem Sportartikelhersteller Adidas und seinen Fachhändlern hat ein Ende: Sporthändler dürfen Waren von Adidas künftig über Online-Plattformen wie Ebay oder Amazon anbieten, berichtet die Nachrichtenagentur AFP .
Zwar dürften Hersteller bei der Auswahl ihrer Händler bestimmte Qualitätsanforderungen stellen, erläuterte der Kartellamtspräsident Andreas Mundt . "Nach europäischem und deutschem Kartellrecht ist es aber nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Onlinehandel weitgehend auszuschalten", erklärte er. Gerade für kleinere und mittlere Sportartikelhändler sei es wichtig, dass sie die Waren nicht nur in eigenen Onlineshops, sondern auch auf Onlinemarktplätzen anbieten könnten.