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Vorratsdatenspeicherung verletzt EU-Grundrechtscharta
16.12.2013 Aus dem Schlussantrag des Generalanwalts zu dem von Irland und Österreich angestrengten Verfahren vor dem EuGH geht hervor, dass die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie in ihrer derzeitigen Form nicht mit der EU-Grundrechtscharta vereinbar ist. Die auf Basis dieser Richtlinie durchgeführte anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten durch Internet- und Telefoniebetreiber verletzt das Grundrecht der Nutzer auf Schutz ihrer Privatsphäre.
Das Urteil des EuGH , das für gewöhnlich die Meinung des Generalanwalts übernimmt, wird erst in einigen Monaten erwartet.