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Im KI-Zeitalter unverzichtbar: Vertrauen im E-Mail-Marketing Anmelden und live dabei sein
Der Vortrag zeigt anhand des Use Cases Wayfair, wie Sie die Klickrate und weitere wichtige KPIs Ihrer Mailings steigern können.
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Safe Harbor: Das droht ab Februar 2016

19.01.2016 Wer ab Februar 2016 weiterhin Daten auf Basis des Safe-Harbor-Abkommens in die USA übermittelt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Oktober 2015 - mit ihr wurde das Abkommen für ungültig erklärt.

 (Bild:  Bob Mical/Flickr)
Bild: Bob Mical/Flickr
Bild:  Bob Mical/Flickr unter Creative Commons Lizenz by
Noch bis Ende Januar 2016 können betroffene Unternehmen ihre Datentransfers anpassen. Sie sollten umgehend identifizieren, welche Datenübermittlungen bisher auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens erfolgten. Dazu rät der Digitalverband Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Recht klar lässt sich diese Frage beantworten, wenn mit US-Dienstleistern schriftliche Vereinbarungen vorliegen, die die Datenübermittlung regeln. Achtung: Datenübermittlungen liegen unter Umständen schon dann vor, wenn zum Beispiel auf der eigenen Unternehmens-Webseite Web-Analyse-Dienste von US-Anbietern eingebunden werden. Hierzu gibt es oft keine schriftlichen Vereinbarungen.

Unternehmen sollten sich bei der Bewertung ihres Handlungsbedarfs mit der Rechtsauffassung der Datenschutzbehörde in ihrem Bundesland vertraut machen . Die jeweiligen Ansprechpartner gibt es beim Bundesbeauftragten für Datenschutz zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Betroffen sind grundsätzlich sowohl deutsche Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten und diese etwa an Dienstleister in den USA weiterreichen - vor allem aber Cloud-Anbieter mit Sitz in den USA, die personenbezogene Daten anbieten.
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