Exklusives Privat-Webinar - M&A bei Agenturen: So verkaufen Sie Ihre Agentur Anmelden und live dabei sein
In diesem exklusives Privat-Webinar erhalten Sie Insights zum Thema „Agenturverkauf“. Erfahren Sie als Agenturinhaber, woran man Krisensituationen erkennt, die Verkaufsüberlegung relevant für Sie machen und wie Sie den Agenturverkauf am besten angehen.
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Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen

Safe Harbor: Das droht ab Februar 2016

19.01.2016 Wer ab Februar 2016 weiterhin Daten auf Basis des Safe-Harbor-Abkommens in die USA übermittelt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Oktober 2015 - mit ihr wurde das Abkommen für ungültig erklärt.

 (Bild:  Bob Mical/Flickr)
Bild: Bob Mical/Flickr
Bild:  Bob Mical/Flickr unter Creative Commons Lizenz by
Noch bis Ende Januar 2016 können betroffene Unternehmen ihre Datentransfers anpassen. Sie sollten umgehend identifizieren, welche Datenübermittlungen bisher auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens erfolgten. Dazu rät der Digitalverband Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Recht klar lässt sich diese Frage beantworten, wenn mit US-Dienstleistern schriftliche Vereinbarungen vorliegen, die die Datenübermittlung regeln. Achtung: Datenübermittlungen liegen unter Umständen schon dann vor, wenn zum Beispiel auf der eigenen Unternehmens-Webseite Web-Analyse-Dienste von US-Anbietern eingebunden werden. Hierzu gibt es oft keine schriftlichen Vereinbarungen.

Unternehmen sollten sich bei der Bewertung ihres Handlungsbedarfs mit der Rechtsauffassung der Datenschutzbehörde in ihrem Bundesland vertraut machen . Die jeweiligen Ansprechpartner gibt es beim Bundesbeauftragten für Datenschutz zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Betroffen sind grundsätzlich sowohl deutsche Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten und diese etwa an Dienstleister in den USA weiterreichen - vor allem aber Cloud-Anbieter mit Sitz in den USA, die personenbezogene Daten anbieten.
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