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 (Bild: Dan Kamminga, Flickr)
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Bild: Dan Kamminga, Flickr unter Creative Commons Lizenz by

Privacy Shield: Was das Safe-Harbor-Ende für Interaktiv-Unternehmen bedeutet

11.02.2016 - Safe Harbor ist tot. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 6. Oktober 2015 entschieden. Seitdem ist vieles unklar. Sicher ist aber, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA, die allein auf ein Safe-Harbor-Zertifikat des U.S.-Dienstleisters gestützt wird, illegal ist. Für Bewegung sorgt nun das von der EU-Kommission angekündigte EU-US-Privacy Shield. Was das konkret bedeutet und welche Handlungsalternativen Unternehmen mit Sitz in Deutschland nun haben.

Warum ist eine Datenübertragung in die USA problematisch?

Das deutsche Datenschutzrecht geht davon aus, dass eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Stellen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (also der Europäischen Union, Island, Lichtenstein und Norwegen) nicht erfolgen darf, wenn der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat. Nach dem Gesetz ist das insbesondere dann anzunehmen, wenn bei dem Unternehmen, an das die Daten übermittelt werden sollen, ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist.

Es gibt einige Länder, bei denen die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau anerkan

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