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Privacy Shield: Was das Safe-Harbor-Ende für Interaktiv-Unternehmen bedeutet
Warum ist eine Datenübertragung in die USA problematisch?
Das deutsche Datenschutzrecht geht davon aus, dass eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Stellen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (also der Europäischen Union, Island, Lichtenstein und Norwegen) nicht erfolgen darf, wenn der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat. Nach dem Gesetz ist das insbesondere dann anzunehmen, wenn bei dem Unternehmen, an das die Daten übermittelt werden sollen, ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist.Es gibt einige Länder, bei denen die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau anerkan
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