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Datensäue überall: Recht auf Löschung personenbezogener Daten schwierig durchzusetzen
04.04.2016 Seit Erlass der europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 sind Dienst-Anbieter unter anderem verpflichtet, ihren Kunden Auskunft zu geben, welche Daten sie zu welchem Zweck speichern, und diese auf Verlangen zu löschen. Wissenschaftler der Universitäten Hamburg und Siegen haben in einer Studie untersucht, inwieweit Dienste-Anbieter ihrer Pflicht zu Auskunft und/oder Löschung nachkommen. Ergebnis: Wenig. Selten. Ungern.

Darüber hinaus wurde untersucht, wie sorgfältig mit den gespeicherten Daten umgegangen wird. Rund ein Viertel der Anbieter gaben persönliche Daten an eine gefälschte E-Mail-Adresse weiter, ohne zu kontrollieren, ob der Anfragende tatsächlich der Dateninhaber ist.
Hannes Federrath



Die Wissenschaftler Dominik Herrmann



