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Bewertungsportale müssen Nutzer nicht verpetzen - zumindest nicht bei jedem
01.07.2014 Bewertungsportale müssen keine Nutzerdaten herausrücken - zumindest nicht gegenüber Privatpersonen. Ein Auskunftsanspruch besteht nur gegenüber Behörden, und auch dann nur im Einzelfall, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VI ZR 345/13).