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Widerruftsrecht: Zwei Urteile klären, was erlaubt ist

10.11.2010 - Erlaubt ist die Formulierung "Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht" vor die Widerrufsbelehrung, um den Kunden zu verdeutlichen, dass eben nur Verbrauchern dieses Recht zusteht und nicht auch Unternehmern. So urteilte das OLG Hamburg (Az: 3 U 125/09), wie das Shopbetreiber-Blog zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser schreibt.

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