Markterschließung im Turbo-Modus: Wie die Jakob Maul GmbH Marktplätze für nachhaltiges Wachstum nutzt. Anmelden und live dabei sein
Der Vortrag zeigt, wie Sie Marktplätze und Länder-Shops mit minimalem Aufwand betreiben können. Sie erhalten Einblicke in MAULs kombiniertes Modells aus eigenem Shop und Marktplatzanbindung.
Anmelden und live dabei sein
Der eigene Nischen-Marktplatz: Technik. Umsetzung. Praxis. Anmelden und live dabei sein
Erfahren Sie, wie Sie preiswert und schnell in Ihr eigenes Projekt starten und wie Sie langfristig erfolgreich skalieren – mit konkreten Praxisbeispielen und wertvollen Expertentipps.
Anmelden und live dabei sein
 (Bild: Waugsberg)
Bild: Waugsberg
Bild: Waugsberg unter GNU-FDL

Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar

23.04.2018 - Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden (Az. 9 K 3859/16). Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln hat eine zentrale Bedeutung für die betroffenen Internet- und Telekommunikationsunternehmen.

Mitglied werden und kostenfrei lesen.

Sie können diesen Artikel als iBusiness Basis-Mitglied kostenfrei lesen.

Premium-Mitglied werden Login
Neuer Kommentar  Kommentare:
Von:  Oliver Sittl ,  BELIEVE DIGITAL
Am: 23.04.2018

Zu: Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar

Dieses Urteil ist unverantwortlich in Zeiten des internationalen Terrorismus und der tagtäglichen Messerstechereien queer durch Deutschland. Zeit aus der weltfernen EU auszutreten!
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: