Markterschließung im Turbo-Modus: Wie die Jakob Maul GmbH Marktplätze für nachhaltiges Wachstum nutzt. Anmelden und live dabei sein
Der Vortrag zeigt, wie Sie Marktplätze und Länder-Shops mit minimalem Aufwand betreiben können. Sie erhalten Einblicke in MAULs kombiniertes Modells aus eigenem Shop und Marktplatzanbindung.
Anmelden und live dabei sein
Der eigene Nischen-Marktplatz: Technik. Umsetzung. Praxis. Anmelden und live dabei sein
Erfahren Sie, wie Sie preiswert und schnell in Ihr eigenes Projekt starten und wie Sie langfristig erfolgreich skalieren – mit konkreten Praxisbeispielen und wertvollen Expertentipps.
Anmelden und live dabei sein
E-Commerce

Kaufrecht: Onlineshops müssen AGB und Rechtstexte überarbeiten

10.01.2022 Anfang Januar ist die größte Änderung des Kaufrechts seit 20 Jahren in Kraft getreten. Neben einem gänzlich neuen digitalen Kaufrecht wurden unter anderem die gesetzlichen Vorschriften zum Sachmangel, zur Nacherfüllung und zur Beweislastumkehr verändert.

 (Bild: Gerd Altmann / Pixabay)
Bild: Gerd Altmann / Pixabay
Grund für die Gesetzesänderungen im Kaufrecht ist die Umsetzung zweier EU-Richtlinien. Deren Ziel ist es, das Kaufrecht innerhalb der EU stärker anzugleichen und den Anforderungen von Verträgen in einer digitalen Welt gerecht zu werden. Was Onlinehändler nun tun sollten, erklärt Rechtsanwalt Alex Goldberg‘Alex Goldberg’ in Expertenprofilen nachschlagen , Partner der IT-Kanzlei GAP Rechtsanwälte zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Ihm zufolge betreffen die Änderungen vor allem das Verbrauchsgüterkaufrecht, also Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Doch auch im Verhältnis zwischen Herstellern und Lieferanten haben Neuerungen wie die Update-Pflicht Auswirkungen für digitale Produkte. Die Verbraucherrechte werden zulasten der Unternehmer weiter gestärkt, was sich besonders beim Verkauf gebrauchter Waren oder von B-Ware, im Online-Handel und beim Verkauf digitaler Güter deutlich bemerkbar mache.

Unternehmer und Händler sollten sich daher mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre Rechtstexte (AGB, Widerruf, Verträge etc.) gründlich prüfen, rät Goldberg. Neuerungen wie die Verlängerung der Frist für die Beweislastumkehr von sechs Monaten auf ein Jahr oder die gesetzliche Vorgabe, dass Nacherfüllung bereits dann geleistet werden muss, wenn der Kunde auf einen Mangel aufmerksam macht, müssen zudem in den Betriebsabläufen berücksichtigt und Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Goldberg: "Nur so können Schadenersatzansprüche, Abmahnungen oder andere böse Überraschungen vermieden werden."
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Experten-Profile Genannte Personen:
Relation Browser Tags/Schlagwörter und Unternehmen: