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TTDSG: Rechtsunsicherheit für digitale Wirtschaft bleibt bestehen
02.12.2021 Mit Inkrafttreten des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) soll höhere Rechtssicherheit für VerbraucherInnen in Bezug auf Tracking und Targeting geschaffen werden. Dazu hätte es aber einer Konkretisierung der EU-weit gängigen Ausnahmen der Einwilligungspflicht bedurft, kritisiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft.
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Mit dem jetzt in Kraft tretenden Gesetz bleibe die Rechtslage für Unternehmen der digitalen Wirtschaft aber weiterhin unsicher, kritisiert der BVDW
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Im Zuge der notwendigen Auslegung wird im Kontext des Paragraphen 25 TTDSG
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