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TTDSG: Rechtsunsicherheit für digitale Wirtschaft bleibt bestehen
02.12.2021 Mit Inkrafttreten des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) soll höhere Rechtssicherheit für VerbraucherInnen in Bezug auf Tracking und Targeting geschaffen werden. Dazu hätte es aber einer Konkretisierung der EU-weit gängigen Ausnahmen der Einwilligungspflicht bedurft, kritisiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft.


Mit dem jetzt in Kraft tretenden Gesetz bleibe die Rechtslage für Unternehmen der digitalen Wirtschaft aber weiterhin unsicher, kritisiert der BVDW




Im Zuge der notwendigen Auslegung wird im Kontext des Paragraphen 25 TTDSG


