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BGH-Urteile zu Influencer-Werbung: Die Reaktionen
10.09.2021 Erfolg für Cathy Hummels & Co.: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung gefällt, was bei InfluencerInnen unter Werbung fällt und was nicht. Digitalexperten begrüßen mehr Rechtssicherheit - warnen aber auch vor einem Glaubwürdigkeitsproblem im Influencer Marketing.
![(Bild: Edward Lich auf Pixabay) (Bild: Edward Lich auf Pixabay)](/cgi-bin/resize/upload/bilder/150941frs.jpg?maxwidth=989&maxheight=589&right=1903&top=283&left=24&bottom=1401)
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So reiche der Fakt, dass 'Tap Tags' verwendet wurden, laut BGH nicht aus, um eine Kennzeichnung erforderlich zu machen. 'Tap Tags' werden auf Fotos bei Instagram gesetzt und leiten NutzerInnen auf die Profile von Herstellern und Marken weiter. "Allein der Umstand, dass Bilder, auf denen das Produkt abgebildet ist, mit 'Tap Tags' versehen sind, reicht für die Annahme eines solchen werblichen Überschusses nicht aus", urteilten die BGH-Richter in Karlsruhe. "Bei einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt dagegen regelmäßig ein werblicher Überschuss vor." Als Werbung gekennzeichnet werden müssen Posts, wenn die InfluencerInnen eine Gegenleistung erhalten - in Form von Geld, dem beworbenen Produkt oder Geschenken.
Hintergrund sind Klagen des Berliner Verbandes Sozialer Wettbewerb
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![‘Cathy Hummels’ in Expertenprofilen nachschlagen](/img/extLinkProfil.png)
![‘Leonie Hanne’ in Expertenprofilen nachschlagen](/img/extLinkProfil.png)
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In einem Fall folgte der BGH jedoch der Klage des Verbandes: Eine Fitness-Influencerin hatte für einen Beitrag über Himbeermarmelade eine Gegenleistung vom Hersteller erhalten, den Beitrag jedoch nicht als Werbung gekennzeichnet. Für die Richter ist das ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine geschäftliche Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens liege auch dann vor, wenn der Beitrag "nach seinem Gesamteindruck übertrieben werblich" sei, etwa weil er "ohne jede kritische Distanz allein die Vorzüge eines Produkts dieses Unternehmens in einer Weise lobend hervorhebt, dass die Darstellung den Rahmen einer sachlich veranlassten Information verlässt", heißt es in der Begründung.
BVDW: Urteile schaffen Rechtsklarheit
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW)![zur Homepage dieses Unternehmens](/img/extLinkHome.gif)
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Um dies zu klären, hält der Verband eine Selbstregulierung der Influencer-Marketing-Branche für nötig und sinnvoll. Für mehr Rechtssicherheit soll auch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht
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Auch der Digitalverband Bitkom
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![‘Bernhard Rohleder’ in Expertenprofilen nachschlagen](/img/extLinkProfil.png)
Bazaarvoice: InfluencerInnen haben ein Glaubwürdigkeitsproblem
Aus einer BVDW-Umfrage![Relation Browser](/img/extLinkRelation.gif)
![Preview von Budget für Influencer Marketing (2018 versus 2020)](/upload/charts/614460frs.jpg)
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Jetzt Mitglied werdenDoch InfluencerInnen sollten es generell mit der Werbung nicht übertreiben und aufpassen, dass sie das Vertrauen ihrer Community nicht verspielen. Davor warnt eine Studie von Bazaarvoice
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Demnach haben klassische InfluencerInnen und Prominente mittlerweile ein Glaubwürdigkeitsproblem:
- Laut der Umfrage halten lediglich 13 bzw. 15 Prozent der deutschen VerbraucherInnen sie für die vertrauenswürdigste Quelle von authentischen Inhalten.
- Besser schneiden Experten, wie beispielsweise Heimwerker oder Make-Up-Artists, ab (35 Prozent).
- Am meisten vertrauen deutsche Verbraucher jedoch Alltagspersonen (37 Prozent), denen keinerlei kommerzielle Absicht unterstellt werden kann, wenn sie über Produkte sprechen.
- Nur jeder fünfte Verbraucher nimmt bezahlte Posts als authentisch war.
- Die geltenden Gesetze und Vorschriften sind nur für ein Drittel Grund genug sind, um auf die Authentizität von Posts auf Social Media zu vertrauen.
- Nur 20 Prozent sagen, dass sich die Authentizität von Influencern in den letzten fünf Jahren verbessert hat.
- Es gibt einen klaren Wunsch nach stärkerer Regulierung: 80 Prozent wünschen sich eine Offenlegungspflicht für bearbeiteter Posts, wie sie seit kurzem in Norwegen gilt.