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Zwischenbilanz Leistungsschutzrecht: Wer vom neuen Gesetz profitiert

06.10.2014 Seit August 2013 gilt in Deutschland das Leistungsschutzrecht, mit dem die Verlage durchsetzen wollten, irgendwie an Googles Einnahmen beteiligt zu werden. Das Analyseunternehmen AT Internet hat nachgerechnet, wer zu den Gewinnern und wer zu den Verlierern zählt.

 (Bild: birgitH/pixelio.de)
Bild: birgitH/PIXELIO
Am 1. August 2013 trat in Deutschland das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft. Demnach dürfen Internet-Suchmaschinen nur noch einzelne Wörter oder "kleinste Textausschnitte" (Snippets) aus Pressetexten unentgeltlich anzeigen und müssen den Verlagen Gebühren zahlen, wenn sie größere Textteile in ihren Suchergebnissen darstellen möchten.

Als eigentlicher Adressat des Gesetzes gilt Google News zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Das Suchmaschinen-Barometer des Webanalyse-Spezialisten AT Internet zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser für August 2014 zeigt: Der Marktmacht des Giganten hat das Leistungsschutzgesetz keinen Abbruch getan. Denn von dem Leistungsschutzrecht sind alle Suchmaschinenanbieter betroffen und die Reaktionen vieler Betreiber waren ähnlich.

In Deutschland, wie auch in Spanien, Frankreich und England ist Google mit mehr als 90 Prozent Anteil am gemessenen Traffic die unangefochtene Nummer eins. Die anderen Suchmaschinen schaffen es, wie auch im Vorjahr und wie auch in den anderen, nicht vom Leistungsschutzrecht betroffenen europäischen Ländern, nicht über die Fünf-Prozent-Hürde.

Preview von Infografik Leistungsschutzrecht und die Suchmaschinen Oktober 2014

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  • Platz 1: In Deutschland hat Google im August 2014 einen Traffic-Anteil von 94 Prozent, im August 2013 lag dieser noch bei 92,8 Prozent. Obwohl Google sich den Forderungen der Verlage entgegenstemmte - Schätzungen zufolge sind noch 60 Prozent der Verlagsportale bei Google gelistet - konnte der Suchmaschinengigant sogar Traffic-Anteile hinzugewinnen.

  • Platz 2: Auf Platz zwei landet Bing zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser mit 2,1 Prozentpunkten Anteil. Die Suchmaschine von Microsoft zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser konnte sich im Vergleich zum August 2013 leicht verbessern. Da waren es noch 1,6 Prozentpunkte Anteil.

  • Platz 3: Mit 1,3 Prozentpunkten erobert Yahoo zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser den dritten Platz im Suchmaschinen-Ranking aus dem August 2014; im August 2013 belegte Yahoo mit 0,8 Prozentpunkten Anteil am Traffic noch den fünften Platz.

  • Platz 4: Die im August 2014 mit 1 Prozent Traffic-Anteil viertplatzierte Suchmaschine von T-Online zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser war vor einem Jahr noch mit 1,2 Prozentpunkten Anteil auf dem dritten Platz zu finden. Ein leichter Verlust.

  • Platz 5: Mit 0,4 Prozentpunkten Traffic-Anteil belegt Web.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser den fünften Platz im Suchmaschinen-Ranking aus dem August 2014. Im Vorjahr war Web.de noch nicht unter den Top 5 der deutschen Suchmaschinen zu finden. Dafür ist Ask zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , die Suchmaschine des kalifornischen Anbieters Ask Jeeves - im Vorjahr auf Platz vier - in diesem Jahr aus dem Ranking gefallen.

Hintergrund: Suchmaschinenriese Google hatte sich vor dem Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer 2013 an die Verlage gewandt und sie vor die Wahl gestellt, kostenlose Lizenzen für die Textausschnitte zu gewähren oder aber nicht mehr in den Google News gelistet zu werden. Viele Verlage erlaubten daraufhin die Nutzung. Eine Beschwerde der Rechteverwertungsgesellschaft der Verlage VG Media zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser vor dem Bundeskartellamt, Google würde seine Marktmacht ausnutzen, wurde zurückgewiesen: Google sei nicht verpflichtet, den Verlagen ihre Auszüge abzukaufen.

Auch T-Online und 1&1 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser mit seinen Webportalen GMX zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und Web.de verlinken laut jüngsten Berichten in ihren Suchmaschinen keine Ergebnisse der in der VG Media organisierten Verlage wie Axel Springer, DuMont Schauberg, der Funke Mediengruppe oder Burda mehr.

Yahoo hat Anfang August sogar eine Beschwerde vor dem Verfassungsgericht eingelegt; das Gesetz sei aufgrund seiner "Unbestimmtheit und der dadurch entstandenen Rechtsunsicherheit" problematisch.
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