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Checkliste Brexit: Was Freelancer jetzt wissen müssen
25.02.2020 Aufenthaltsgenehmigung, Mehrwertsteuer, eigene Handelsmarke, Startup-Gründung: Was für Freelancer, die in Großbritannien arbeiten, jetzt wichtig wird und worauf sie achten müssen.
Settled oder Pre-Settled: Wer hat Anspruch auf welchen Aufenthaltsstatus?
Mit dem 31. Dezember 2020 endet die sogenannte "Transition Period", eine Übergangsfrist, während der EU-Rechte und Abkommen mit Großbritannien noch bestehen bleiben. Freelancer, die danach noch im Vereinigten Königreich arbeiten möchten, benötigen eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung. Diese beantragen sie im Rahmen des EU Settlement Scheme, die endgültige Deadline ist der 30. Juni 2021.
Pre-Settled-Status
Freie Experten, die vor weniger als fünf Jahren, aber vor dem Ende der Transition Period ins Vereinigte Königreichen gezogen sind, beantragen den Pre-Settled-Status. Selbstständige können damit bis zu fünf Jahre im Vereinigten Königreich leben. In dieser Zeit dürfen sie sich auch zwei Jahre außerhalb Großbritanniens aufhalten, ohne ihren Status zu verlieren. Sobald sie die 5-Jahres-Grenze erreichen, können sich freie Experten um den Settled-Status bewerben.
Settled-Status
Den Settled Status (dauerhafter Status) erhalten Freelancer, die vor dem Ende der Transition Period nach Großbritannien gezogen ist und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen - was als sechs oder mehr Monate pro Jahr definiert wird - dort leben. Wer den Settled Status besitzt, darf beliebig lange bleiben und kann die britische Staatsbürgerschaft beantragen. Für freie Experten besonders attraktiv: Mit dem Settled-Status können sie sich für bis zu fünf Jahre außerhalb des UK (vier Jahre für Menschen mit Schweizer Staatsbürgerschaft) leben, ohne ihren Status aufgeben zu müssen.