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P2B-Verordnung verpflichtet Marktplätze zu mehr Transparenz
14.07.2020 Die neue Verordnung der EU stärkt die Rechte von Plattform-Kunden und erleichtert Beschwerden. Erste Mediatoren bieten ihre Dienste in Streitfällen mit Marktplätzen an.
So müssen die Plattformen ihren Geschäftskunden offenlegen, nach welchen Kriterien bestimmte Produkte in Rankings beworben werden. Die Transparenzvorschriften verpflichten sie zwar nicht, ihre vollständigen Algorithmen preiszugeben, aber die grundlegenden Kriterien der Sortierungen. Zudem muss ein Beschwerdemechanismus für die Unternehmen verpflichtend eingeführt werden.
BVDW: "Mehr Fairness im Markt"
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begrüßt die neue Gesetzgebung: "Die Verordnung schafft mehr Fairness im Markt und ist ein wichtiger Schritt hin zu einem 'level playing field'", sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland). "Das ist gerade für kleinere und mittelgroße Geschäftskunden der Plattformen sehr wichtig, da sie sich oft in einer Abhängigkeit befinden und den Regeln der Plattformen ausgesetzt sind", ergänzt BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich (Capgemini).Auch das für Dezember erwartete zusätzliche EU-Regulierungspaket - der Digital Services Act (DSA) - werde den Markt verändern, so der BVDW. Im Rahmen des DSA könnte eine neue Definition für "Marktmacht" entstehen, die bestimmte Plattformen zu mehr Gleichberechtigung und Herausgabe von Daten zwingt. Thomas Duhr fordert von der EU ein genaues Abwägen der Maßnahmen: "Die Vorhaben auf EU-Ebene müssen Hand in Hand greifen. Bei allen anstehenden Vorschlägen zur weiteren Regulierung der Plattformökonomie muss analysiert werden, was wirklich noch notwendig ist und was nicht - denn es darf zu keiner Überregulierung kommen. Die gesetzlichen Vorgaben müssen kohärent wirken. Es ist durchaus erkennbar, dass wir derzeit große Asymmetrien in den digitalen Märkten verzeichnen, daher bedarf es weiterer Maßnahmen sowie auch weiter möglichen Überarbeitungen der P2B-Verordnung. Wir müssen hier aber alle Marktteilnehmer im Blick haben und eine gewinnbringende, einheitliche Lösung für den europäischen Markt finden."
Streitbeilegung mit Marktplätzen: BVOH bietet Mediation an
Die P2B-Verordnung sieht auch eine Möglichkeit der Mediation zur schnellen Klärung eines Streits vor. Für diese Mediation sind mindestens zwei Mediatoren zu benennen. Der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) hat bereits eine Mediatorenstellen geschaffen und bietet der Branche seine Unterstützung an. Zielgruppe sind Online-Plattformen und Online-Marktplätze, Online-Vermittlungsdienste und vergleichbare Onlineangebote, Plattformhändler und Hersteller, Markeninhaber und Logistikdienstleister (Versender) sowie alle gewerblich am Onlinehandel Beteiligten im deutschsprachigen Raum.Interessenten können auf den Webseiten des BVOH eine Mediation beantragen. Die Gebühr beträgt 750 Euro zzgl. Umsatzsteuer. "Es ist uns ein ganz besonderes Anliegen, die Plattformen und die Plattformhändler zusammenzubringen und bei der von ihnen selbst zu findenden Lösung zu begleiten, den Weg dorthin zu moderieren. Nicht alle Probleme können automatisiert gelöst werden. Manchmal bedarf es dazu eines offenen Wortes und eines zuhörenden Ohres", sagt Wolfgang Wentzel , Rechtsanwalt, Beauftragter für die Geschäftsführung und Mediator beim BVOH.