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Nächste Runde im Streit mit Youtube: GEMA legt Berufung

22.05.2012 Die GEMA hat Berufung gegen das Hamburger Youtube-Urteil zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser eingelegt. Die Entscheidung geht der Verwertungsgesellschaft zum einen nicht weit genug. Zum anderen hat sich Youtube zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser in den gemeinsamen Verhandlungen mit der GEMA offenbar nicht bereit erklärt, die Verhandlungsergebnisse offen zu legen, schildert die GEMA zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser in ihrer Pressemeldung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Auch Youtube reagierte mittlerweile und legte seinerseits Berufung ein. das Videoportal stößt sich besonders an der Filter-Regelung, wonach mittels Wortfilter der Upload neuer Werke erschwert werden muss. Youtube war außerdem verpflichtet worden, ausgewählte geschützte Werke zu entfernen, eine grundsätzliche Haftung für Urheberrechtsverstöße hatte das Gericht dem Portal jedoch nicht auferlegt.
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