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Onlinehandel: Fünf Stolpersteine bei der SEPA-Umstellung
10.12.2013 Die Umstellung aller Zahlsysteme von Bankleitzahl und Kontonummer auf IBAN und BIC muss bis zum 01. Februar 2014 erfolgt sein. Ab diesem Zeitpunkt sind Banken verpflichtet, Überweisungen und Lastschriften innerhalb der EU nur noch im SEPA-Format zu verarbeiten. Aufgrund der weitgreifenden Auswirkungen können nur sorgfältige Vorbereitungen einen fehlerlosen Umstieg gewährleisten. Deshalb empfehlen die Experten von Exact , Anbieter von Business-Software, folgende Stolpersteine zu beachten:
- Abteilungsübergreifende Koordination:
Wurde ein SEPA-Verantwortlicher festgelegt? Fast alle Abteilungen sind von der Änderung betroffen und müssen koordiniert werden. Ohne einen festen SEPA-Verantwortlichen geht leicht die Übersicht verloren und der Zeitplan kann nicht eingehalten werden. - SEPA-Fähigkeit der Software:
Sind sämtliche relevanten Software-Programme SEPA-fähig? Wenn dies nicht vorab geprüft wird, kann dies zu erheblichen Verzögerungen und Problemen in der IT führen. - Zu enger Zeitplan:
Ist genug Zeit für die Umstellung eingeplant? Kontrollieren Sie, ob die konvertierten Daten korrekt, die einzelnen Stammdaten an SEPA angepasst und eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragt sind. Außerdem sollte der Zeitplan berücksichtigen, dass bereits ab dem 01.01.2014 AAG-Anträge ohne IBAN und BIC rigoros abgewiesen werden. - unvorhersehbare Schwierigkeiten:
Ist der Zeitpuffer für unvorhersehbare Schwierigkeiten ausreichend? Beispielsweise erschwert der auf 140 Zeichen verkürzte Verwendungszweck die Zuordnung von ausgehenden und eingehenden Zahlungen. Die Komplexität der SEPA-Umstellung sollte nicht unterschätzt werden. - Änderungen rund um SEPA:
Haben Sie auch die künftigen Änderungen des SEPA-Verfahrens im Blick? Es ist unumgänglich, dass regelmäßig Informationen über die Weiterentwicklung von SEPA eingeholt werden. Die ersten Änderungen treten bereits im Frühjahr 2014 in Kraft.