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'Markttransparenzstelle Onlinehandel': Berlin legt ersten Entwurf vor
01.04.2015 Nach dem großen Erfolg der seit Dezember 2013 im Regelbetrieb laufenden Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) legt das Bundeskatelleamt jetzt nach und stellt den Entwurf für die Rechtsverordnung der Markttransparenzstelle für den Onlinehandel (MTS-O) vor. Sie kommt damit einer Forderung der Monopolkommission der deutschen Bundesregierung sowie Verbraucherschützern nach.
Auch Strategien wie dem Realtime-Pricing, das mutmaßlich betuchten Kunden höhere Preise vorgeben soll, als dem Durchschnittsverbraucher, möchte die Politik mit der neuen Preistransparenzstelle einen Riegel vorschieben: Wenn die Meldung der aktuellen Verkaufspreise an die Preistransparenzstelle verpflichtend ist, verstoßen individuell-dynamische Preismodelle automatisch gegen die Preisangabenverordnung und stellen damit ab dem 1.4.2015 eine abmahnfähige Verletzung der Wettbewerbsrechts dar.
Händler können schon seit Jahren bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung von Konkurrenten, Verbraucherzentralen und der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden.