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'Markttransparenzstelle Onlinehandel': Berlin legt ersten Entwurf vor
01.04.2015 Nach dem großen Erfolg der seit Dezember 2013 im Regelbetrieb laufenden Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) legt das Bundeskatelleamt jetzt nach und stellt den Entwurf für die Rechtsverordnung der Markttransparenzstelle für den Onlinehandel (MTS-O) vor. Sie kommt damit einer Forderung der Monopolkommission der deutschen Bundesregierung sowie Verbraucherschützern nach.
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Auch Strategien wie dem Realtime-Pricing, das mutmaßlich betuchten Kunden höhere Preise vorgeben soll, als dem Durchschnittsverbraucher, möchte die Politik mit der neuen Preistransparenzstelle einen Riegel vorschieben: Wenn die Meldung der aktuellen Verkaufspreise an die Preistransparenzstelle verpflichtend ist, verstoßen individuell-dynamische Preismodelle automatisch gegen die Preisangabenverordnung
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Händler können schon seit Jahren bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung von Konkurrenten, Verbraucherzentralen und der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden.