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ECommerce-Recht: Fünf Fallstricke, die fast niemand kennt

14.05.2019 Vorsicht Falle: Von diesen Online-Shopping-Rechten wissen meistens weder Kunde noch Händler.

 (Bild: christels / pixabay.com)
Bild: christels / Pixabay
Wir alle sind Online-Shopper und kennen uns mit unseren Rechten und Pflichten in der digitalen Welt aus. Regelungen zu Rückgabefristen, Zahlungsbedingungen und Stornierungen sind uns bestens bekannt - denken wir zumindest. Tatsächlich gibt es einige Rechte, die Online-Shoppern zustehen, von denen nur die wenigsten wissen. Hier sind die 5 häufigsten Wissenslücken:

  1. Widerrufsfrist
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (bei Marktplätzen wie Amazon oder eBay oft 30 Tage), im Anschluss hat man aber noch einmal 14 Tage Zeit, um die Ware zurückzusenden. Der Widerruf (z.B. per E-Mail) und die Rücksendung können also auseinander fallen, so dass man insgesamt noch länger als 14 Tage Zeit hat, die Ware zu testen.

  1. Warenlieferung

Werden zwei Waren auf einmal bestellt, aber getrennt geliefert, läuft die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der zweiten Ware. Erscheint also etwa das zweite bestellte Buch erst in drei Monaten, kann ich auch das erste, sofort gelieferte noch nach drei Monaten und 14 Tagen widerrufen. Anders ist dies aber bei regelmäßiger Lieferung im Rahmen von Abos (z.B. Rasierklingen, Katzenfutter etc.): hier läuft die Frist ab Erhalt der ersten Ware.

  1. Wenige Ausnahmen

Nur die wenigsten Waren sind Hygieneartikel, die vom Widerruf ausgenommen sind. Auch probegeschlafene Matratzen kann ich laut EuGH zurückgeben, ebenso getragene Badeanzüge oder Schuhe. Aber Achtung: bei Nutzung über eine Prüfung hinaus muss ich u.U. sog. Wertersatz leisten, so dass nicht der volle Kaufpreis erstattet wird. Hierfür ist allerdings eine korrekte Belehrung des Händlers über diesen Wertersatz Voraussetzung.

  1. Originalverpackung

Auch wenn die Originalverpackung fehlt, kann ich die Ware im Rahmen des Widerrufs zurücksenden. Die häufig verwendete AGB-Klausel: "Rücksendung nur in Originalverpackung" ist unwirksam. Habe ich den Karton des Toasters nicht mehr, kann ich ihn auch in einem Schuhkarton zurücksenden, ohne dass der Kaufpreis gemindert werden darf. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verpackung Teil des (hochwertigen) Produktes ist, wie z.B. bei einer Rolex-Uhr oder einem Parfüm. Hier darf ich zwar auch widerrufen, muss aber mit Abzügen bei fehlender Verpackung rechnen.

  1. Vertragsschluss

Wenn ein Vertrag geschlossen ist, kann der Händler nicht seinerseits einfach die Bestellung "stornieren". Immer wieder wollen Händler, wenn die Ware ausverkauft ist oder ein falscher Preis ausgezeichnet war, von sich aus stornieren. Das geht nur unter engen Voraussetzungen, z.B. bei einem gültigen Selbstbelieferungsvorbehalt oder unverzüglicher Anfechtung nach einem anerkannten Preisirrtum. Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag ist meist schon mit Bestellung geschlossen, wenn diese mit der sofortigen Bezahlung (z.B. Paypal) zusammenfällt, auch wenn der Shop in seinen AGB schreibt, ein Vertrag komme erst mit Lieferung zustanden.
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